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   OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20   

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OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 (https://dejure.org/2020,13064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 19 Abs 4; SGB IX § 29; SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36
    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum; Hilfeplan; Jugendamt; Jugendhilfe; persönliches Budget; Zielvereinbarung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1967
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet effektiven vorläufigen Rechtsschutz, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 - 1 BvR 169/19, juris Rn. 14).

    Eine solche Rechtsverletzung droht in Streitigkeiten über ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX dann, wenn der Anspruchsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung das von ihm präferierte Assistenzmodell nicht aus eigenen Mitteln finanzieren und es daher bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für einen längeren Zeitraum nicht durchführen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 - 1 BvR 169/19, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17

    Anspruch eines Sozialleistungsempfängers auf Bewilligung eines persönlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Die Auffassung, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 9 ff.), ist jedenfalls seit dem 01.01.2020 nicht mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar.

    Davon abgesehen teilt der Senat auch nicht die Auffassung, dass ein persönliches Budget bei Kindern im Grundschulalter nicht den Zweck der Stärkung der Selbstbestimmung erfüllen könne, weil Kinder in diesem Alter ohnehin überwiegend durch die Eltern fremdbestimmt lebten und das persönliche Budget nicht das Selbstbestimmungsrecht der Eltern stärken solle (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - L 1 KR 58/19

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Geldanspruch auf die Leistung aus

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets (OVG Saarland, Beschl. v. 30.07.2019 - 2 B 152/19, juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 24).

    Eine Ausnahme ist nur dann anzunehmen, wenn sich schon vor Abschluss der Zielvereinbarung abzeichnet, dass der Leistungsträger sie sofort wieder nach § 29 Abs. 4 Satz 4, 6 SGB IX kündigen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 30).

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bezieht sich daher nicht auf die Frage, ob die vom Jugendhilfeträger für notwendig und geeignet erachtete Maßnahme (hier: persönliche Assistenz zur Schulbildung im Umfang von 40 Wochenstunden) in Form einer Sachleistung oder in Form eines persönlichen Budgets ausgeführt wird (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 18).

    Sie werden insofern als "Helfer der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung" tätig; es ist im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder in Entscheidungen über die Gestaltung des Alltags einbeziehen (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 19).

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Zwar handelt es sich bei der Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets (OVG Saarland, Beschl. v. 30.07.2019 - 2 B 152/19, juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris Rn. 24).
  • SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17

    Beanspruchung der Gewährung (höherer) Leistungen der Eingliederungshilfe und

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Vor dem Hintergrund, dass eine Zielvereinbarung und eine auf ein persönliches Budget ausgerichtete Hilfeplanung bislang deshalb nicht möglich waren, weil die Antragsgegnerin den Anspruch des Antragstellers auf ein persönliches Budget rechtsirrig bestreitet, wäre es nicht mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) vereinbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz fehlender Zielvereinbarung auch VG Gera, Beschl. v. 09.02.2018 - 6 E 10/18 Ge, juris Rn. 44 ff.; SG Oldenburg, Beschl. v. 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Der Kanzleisitz des beigeordneten Rechtsanwalts befindet sich weder im Land Bremen noch in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers (vgl. zu diesen Anforderungen für eine unbeschränkte Beiordnung OVG Bremen, Beschl. v. 13.06.2019 - 1 PA 63/19, n.V.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.04.2015 - 11 S 124/15, juris Rn. 1).
  • VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18

    Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die

    Auszug aus OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20
    Vor dem Hintergrund, dass eine Zielvereinbarung und eine auf ein persönliches Budget ausgerichtete Hilfeplanung bislang deshalb nicht möglich waren, weil die Antragsgegnerin den Anspruch des Antragstellers auf ein persönliches Budget rechtsirrig bestreitet, wäre es nicht mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) vereinbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz fehlender Zielvereinbarung auch VG Gera, Beschl. v. 09.02.2018 - 6 E 10/18 Ge, juris Rn. 44 ff.; SG Oldenburg, Beschl. v. 15.12.2017 - S 21 SO 47/17 ER, juris Rn. 22).
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Die Zielvereinbarung (die der Kläger jedenfalls für die Zeit ab dem 1.7.2013 ohnehin nur mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat) bindet die Beteiligten dagegen nicht materiell im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf, der dem PB wegen der notwendigen Ausgestaltung und der Höhe (vgl § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX aF wie § 29 Abs. 2 Satz 4 SGB IX nF) zugrunde liegt (so aber LSG Baden-Württemberg vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11 - RdNr 58 mwN; Oberverwaltungsgericht Bremen vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - RdNr 23; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - RdNr 109 mwN; vgl auch LSG Schleswig-Holstein vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER - RdNr 16, ZfF 2020, 115, das die Erklärung eines Vorbehalts in der Zielvereinbarung für zulässig hält, um einer vertraglichen Bindung zu entgehen) .
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23

    Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen

    Gegenteiliges ist der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 25.05.2020 (Az.: 2 B 66/20, juris) entgegen der Annahme des Antragsgegners nicht zu entnehmen.
  • OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22

    Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets

    18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris].

    [Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris] Hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Welche Konsequenzen sich für den Anspruch auf ein pB ergeben, wenn eine ZV im Verwaltungsverfahren nicht zustande kommt, braucht an dieser Stelle nicht entschieden werden (nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zur alten Rechtslage ist eine wirksame ZV stets Bewilligungsvoraussetzung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.4.2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20 und - L 8 SO 16/14 B ER - juris Rn. 13; Senatsurteil vom 20.8.2015 - L 8 SO 327/13 - juris Rn. 17; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.3.2020 - L 8 SO 31/19 - juris Rn. 33, 43; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER - juris Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - juris Rn. 109 f.; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER - juris Rn. 31; OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - juris Rn. 23; ausführlich Schneider in Hauck/Noftz, SGB IX, Erg.-Lfg.
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    [Vgl. hierzu bereits im Fall des Klägers den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 - sowie allgemein OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23] Diese Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Erörterung, nachdem der Beklagte im Zulassungsverfahren ausdrücklich erklärt hat, sich für den hier in Rede stehenden Zeitraum auf die "nicht erfüllte Abrechnungspflicht" nicht zu berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 12 B 1520/19
    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23.

    in § 35a Abs. 3 SGB VIII - und des ausdrücklich erklärten Willens des Gesetzgebers, das persönliche Budget als Leistungsform auch im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, BT-Drucks. 18/9522, S. 325; vgl. hieran anknüpfend auch OVG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 -, a. a. O. Rn. 21, die vom Senat in einer früheren Entscheidung bezüglich der Gewährung von Hilfe nach § 35a SGB VIII gegen die Leistungsform des persönlichen Budgets thematisierten Bedenken, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 12 A 3136/17 -, juris Rn. 9 ff., noch aufrecht gehalten werden, bedarf hier keiner Vertiefung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    d) aa) Vor dem Hintergrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) wird jedoch vereinzelt die Möglichkeit diskutiert, bei Fehlen einer Zielvereinbarung in der Hauptsache eine Bescheidungsklage auf Gewährung eines persönlichen Budgets zu ermöglichen (vgl SG Halle (Saale), Urteil vom 7. Januar 2015 - S 24 SO 135/12, juris) bzw dem Hilfsbedürftigen im Eilverfahren Geldleistungen zuzusprechen, wenn ihm ansonsten erhebliche Rechtsverletzungen drohen, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 mwN, im Internet abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen-1469).
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